Allgemeine Vertragsbedingungen

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

 

Der Mieter erklärt und stimmt darin überein , dass  :

  1.  das Fahrzeug Eigentum des Vermieters ( Moto&Bike SCP ) ist und es zum im Vertrag genannten Zeitpunkt zum Vermietungsbüro zurückbringen wird und zwar im gleichen Zustand , in dem er es bei Mietbeginn erhalten hat . Im Falle der verspäteten Rückgabe wird die Zahlung von 20% des Tagesmietpreises für jede angefangene Stunde der Verspätung fällig und er hat diese unverzüglich zu bezahlen!
  2.  er die einzige Person ist, die das Fahrzeug führen und benutzen darf und er es UNTER KEINEN UMSTÄNDEN einer anderen Person überlassen wird .
  3.  er im Besitz des zum Führen des gemieteten  Fahrzeuges erforderlichen Führerscheines ist .
  4.  er das in Spanien vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat .
  5.  er weder seelische noch körperliche Behinderungen hat und er in der Lage ist , das gemietete Fahrzeug zu führen .
  6.  er alle notwendigen Anweisungen erhalten hat , um das gemietete Fahrzeug ordnungsgemäss zu führen .
  7.  er das Fahrzeug überprüft und sich davon überzeugt hat, dass dieses einwandfrei funktioniert , mit allen Einrichtungen versehen und ohne irgendwelche Mängel ist .
  8.  er sich nach den in Spanien geltenden Verkehrsgesetzen und Bestimmungen richten wird, und für etwaige Verstösse und daraus resultierende Geldstrafen selbst verantwortlich ist.
  9.  er im Falle eines Unfalls den Vermieter umgehend und während der im Vertrag angegebenen Geschäftszeiten davon in Kenntnis zu setzen hat und er unter keinen Umständen ohne Genehmigung des Vermieters den Standort des  Fahrzeuges verlassen  wird. Sollte er Transport – , Abschlepp – oder Reparaturkosten ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter und dessen Einverständnis bezahlt haben , hat er diese selbst zu tragen.

Er akzeptiert , dass die Missachtung und Verletzung der Bedingungen unter den Nummern 10 , 11, 12 und 13 die sofortige Auflösung des Mietvertrages mit sich bringen und der Mieter keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises hat, auch nicht nur Teilen des selben !

 

  1.  er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol , Drogen oder anderen Rauschmitteln benutzen wird .
  2. er die einzige Person ist, die das Fahrzeug führen und benutzen darf und das Fahrzeug nicht von einer anderen als der im Mietvertrag genannten Person geführt werden darf .
  3.  er das Fahrzeug nicht bei Rennen oder anderen wettbewerbsähnlichen Veranstaltungen benutzen wird .
  4.  er das Fahrzeug niemals auf nicht asphaltierten Strassen und Wegen führen und benutzen wird und bei Zuwiderhandlung sowohl für alle daraus entstehenden Schäden als auch Geldstrafen selbst verantwortlich ist . Des weiteren ist er bei Zuwiderhandlung auch für sämtliche Schäden und deren Bezahlung verantwortlich , die durch Wegfall der obligatorischen Haftpflichtversicherung wegen Verletzung derer Vertragsbestimmungen entstanden sind ! Schäden am Fahrzeug selbst gehen ebenfalls aus zuvor genannten Gründen voll zu Lasten des Mieters !
  5. er über die fahrzeugtypische Betankung informiert wurde und dementsprechend handeln wird und Schäden aus unsachgemässer Betankung  in vollem Umfang tragen wird .
  6. er , um ein einwandfreies Funktionieren des Fahrzeuges zu garantieren , alle 500 km zur Moto&Bike-Garage kommen wird , um Kette , Öl und allgemeinen Zustand des Fahrzeuges durch Mechaniker von Moto&Bike SCP   kontrollieren  zu lassen ! Der Mieter selbst hat dafür Sorge zu tragen  , dass die Reifen des Fahrzeuges den vorgeschriebenen Luftdruck haben !
  7.  er unter keinen Umständen das Fahrzeug mit einem Hochdruckreiniger waschen wird , da dies Schäden am Fahrzeug und diversen Elektroteilen wie Sensoren usw. verursachen kann ! Bei Zuwiderhandlung ist er für daraus resultierende Schäden in vollem Umfang haftbar !
  8. er ein Schloss mit dem dazugehörigen Schlüssel erhalten hat, um das Fahrzeug ordentlich abzuschliessen , während es nicht benutzt wird .
  9.  er das Fahrzeug nicht während der Nacht an einem anderen Ort als an der von Ihm im Mietvertrag genannten vorübergehenden Adresse ( Hotel , Apartements ) parken wird . Es ist auch nicht erlaubt , das Fahrzeug auf eine andere Insel mitzunehmen .
  10.  er sich nach allen Bestimmungen , Bedingungen , Begrenzungen  und Einschränkungen der vom Vermieter eingegangenen  Haftpflichtversicherungspolice für Schäden gegenüber dritten Personen richten wird . Die Annahme dieser Versicherung von Seiten des Mieters ist unabdingbar und es ist ihm nicht gestattet , das Fahrzeug  derart zu benutzen , dass die besagte Versicherung hinfällig wird . Eine Abschrift der Versicherungspolice liegt im Vermietungsbüro zur Einsichtnahme aus .
  11.  er die volle Verantwortung für alle am Fahrzeug während seiner Mietdauer entstandenen Schäden übernehmen wird .
  12.  er die volle Verantwortung für den Verlust des Fahrzeuges oder auch nur Teile desgleichen  durch Diebstahl trägt und die volle  Kostendeckung für diese Schäden übernehmen wird . Dies gilt ebenso für alle unter welchen Umständen auch immer abhanden gekommenen oder beschädigten Gegenstände und  Einzelteile des Fahrzeuges . Er verpflichtet sich , die gesamten Kosten zur Deckung des Zeitwertes der gestohlenen und/oder beschädigten Teile des Fahrzeuges zu übernehmen . Sollte der Mieter jedoch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen  haben , so haftet er lediglich bis zur Höhe der Summe der im Vertrag  vereinbarten  SELBSTBETEILIGUNG für alle beschädigten und/oder abhanden gekommenen Teile .
  13.  er keinerlei rechtliche Ansprüche gegen den Vermieter , dessen Angestellte oder eine seiner Versicherungsgesellschaften wegen Schadenersatzes für Schäden gegen sich selbst oder dritten Personen oder auch Sachschäden  , die aus der Benutzung des gemieteten Fahrzeuges resultieren , erheben kann !
  14.  er sich bereit erklärt, keine der oben genannten Bestimmungen und Bedingungen des vorliegenden Mietvertrages und der damit  verbundenen Versicherungspolice zu verletzen . Im entgegengesetzten Falle erklärt sich der Mieter bereit , für alle aus der Verletzung der o.g. Bestimmungen und Bedingungen resultierenden Schäden persönlich und in voller Höhe zu haften .